„Ich freue mich, dass die katholische Kirchengemeinde St. Bartholomäus in Büchenau vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Rahmen der Denkmalförderung einen Zuschuss in Höhe von 31.540 Euro erhält. Damit kann die Restaurierung der Chorapsis nun in Angriff genommen werden
1742 erbaut und 1827 erweitert, brannte die Kirche nach dem Fliegerangriff am 2. Februar 1945 vollständig ab und wurde in den Jahren 1946 bis 1948 wiederaufgebaut. 2019 wurden vom Landesamt für Denkmalschutz und vom erzbischöflichen Bauamt Heidelberg der Restaurierungsbedarf der Bemalung der Chorapsis untersucht und die Restaurierung in die Wege geleitet.Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Insgesamt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für den Erhalt von 68 Kulturdenkmalen im Land 5,3 Millionen Euro freigegeben.
Hinweis:
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.