Restaurierung der bemalten Chorapsis von St. Bartholomäus in Büchenau im Denkmalförderprogramm des Landes
Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Insgesamt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für den Erhalt von 68 Kulturdenkmalen im Land 5,3 Millionen Euro freigegeben.
Hinweis:
Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de