Baden-Württemberg setzt modernes Teilhaberecht gemeinsam mit den Kommunen um
Zudem sei erfreulich, dass auf maßgebliche Initiative der CDU-Landtagsfraktion hin klargestellt wurde, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) auch zukünftig zentrale Aufgaben bei der Beratung und Unterstützung der Stadt- und Landkreise in Angelegenheiten der Eingliederungshilfe, beim Abschluss von Rahmenverträgen sowie bei der Durchführung von Schiedsverfahren übernehmen könne.
Die Verständigung des Sozialministeriums und der kommunalen Spitzenverbände, die konnexitätsrelevanten Mehrkosten in der Eingliederungshilfe im Rahmen einer qualifizierten Kostenschätzung auch für die Jahre 2017 bis 2019 einvernehmlich zu identifizieren und nötigenfalls nach Möglichkeiten zu suchen, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, weise in die richtige Richtung.
Zur vollständige Umsetzung des BTHG zum 01.01. 2023 werden bis 01.01. 2020 die Fachleistungen sowie die existenzsichernden Leistungen und zum 01.01. 2023 der leistungsberechtigte Personenkreis präzisiert. „Wir werden diesen Prozess im Sinne aller Beteiligten weiterhin aktiv begleiten“, so Hockenberger abschließend.