Das Land lässt die Kommunen nicht allein
Zusätzlich zu diesen 580 Mio. Euro erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden im Juni 517 Mio. Euro Landesgeld, um den Unterschied zwischen der realen Mai-Steuerschätzung und dem Haushaltsansatz für 2020 auszugleichen. Hier ging es darum, die Liquidität der Kommunen zu stützen. Ende Juni wurde nun beschlossen, diesen Unterschied auch für das dritte Quartal auszugleichen. Durch das Vorziehen der dritten Teilzahlung nach dem Finanzausgleichsgesetz vom September in den Juli erhalten sie zusätzlichen Spielraum. Zusammen erhalten die Landkreise, Städte und Gemeinden damit insgesamt durch die um 517 Mio. Euro höhere zweite und die um 238 Mio. Euro erhöhte dritte Teilzahlung für die ersten drei Quartale 2020 rd. 755 Mio. Euro mehr, als dies auf Basis der aktuellen Steuerprognose der Fall wäre. Ein zusätzlicher Liquiditätsgewinn von rd. 6 Mio. Euro, ergibt sich aus der Verschiebung vom September in den Juli. Den Städten und Gemeinden wird auf diesem Weg so viel Geld zur Verfügung gestellt, als ob es keine Steuereinbrüche durch Corona gegeben hätte.
Für die einzelnen Kommunen im Wahlkreis bedeutet dies, dass Bruchsal für die ersten 3 Quartale 2,336 Mio. Euro zusätzlich erhalten hat, Bad-Schönborn 0,754 Mio. Euro, Forst 0,392 Mio. Euro
Hambrücken 0,311 Mi Euro, Karlsdorf-Neuthard 0,556 Mio. Euro, Kronau 0,282 Mio. Euro, Oberhausen-Rheinhausen 0,528 Mio. Euro, Östringen 0,706 Mio. Euro, Philippsburg 0,670 Mio. Euro, Ubstadt-Weiher 0,756 Mio. Euro und Waghäusel 1,064 Mio. Euro. Der Landkreis Karlsruhe erhält deshalb auf der Basis des Staatshaushaltsplans 2020/2021 und der bisherigen Kopfbeträge eine tatsächliche Auszahlung von 54,529 Mio. Euro. Nach der fiktiven Steuerschätzung wären dies nur 48,288 Mio. Euro gewesen.
Dies zeigt, dass Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam die gegenwärtigen Herausforderungen meistern können. Mit den Finanzzuweisungen von nun 755 Mio. Euro leistet das Land einen Beitrag, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gesichert bleibt.