Öffnungsperspektiven für den Blumenfachhandel

Offener Brief an Minister Lucha

 Sehr geehrter Herr Minister,

 

nachdem ich gestern erneut bei zwei Betrieben im Blumenhandel, einem Pflanzenanbaubetrieb und einem Fachhändler, vor Ort war, um mir ein Bild von der Situation zu machen, wende ich mich unmittelbar an Sie. 

 Diese Betriebe sind zwingend kurzfristig und existentiell auf eine belastbare Öffnungsperspektive angewiesen. Die Gewächshäuser sind voll und die gezogenen Pflanzen müssen umgehend an den Fachhandel ausgeliefert werden. Wenn dies in den nächsten Wochen nicht möglich ist, landet alles auf dem Kompost. Ich bin mir sicher, dass Ihnen dieses Problem bewusst ist und ich nicht der Erste und Einzige bin, der sich deshalb an Sie wendet. Diese Situation unterscheidet sich von anderen ganz entscheidend dadurch, dass der „Produktionsprozess“ nicht einfach gestoppt und irgendwann später wieder fortgesetzt werden kann. Wenn die Pflanzen nicht abgesetzt werden können, ist die Arbeit des letzten halben Jahres komplett umsonst gewesen.

 

Es ist zu begrüßen, dass sich inzwischen auch Ministerpräsident Kretschmann erste Öffnungsschritte im Einzelhandel und in der Gastronomie vorstellen kann. Die Gartenbaubetriebe sind aber darauf angewiesen, dass diese Öffnungsschritte auch zügig und klar kommuniziert werden. Jeder Tag zählt. Und mit jedem Tag länger wird aus einer Pflanze Kompost.  Deswegen kann mit einer Entscheidung nicht bis zur nächsten MPK zugewartet werden. Auch vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen, zunehmender Impffortschritte und erweiterter Testmöglichkeiten ist das starre Festhalten an der Schließung nicht mehr vertretbar.

 

Ich halte es deswegen im Vorgriff auf die nächste MPK am 03.03.2021 für angezeigt und vertretbar, dass diese Betriebe sobald als möglich, spätestens aber zum 01.03.2021 wieder öffnen können, um ihre „verderbliche“ Ware im Frühjahr verkaufen zu können. Es ist deren Haupteinnahmequelle.

 

Die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten ist für diese Betriebe selbstverständlich. Die großzügigen Räumlichkeiten mit entsprechenden Luftvolumina erleichtern die Umsetzung von kreativen Hygienekonzepten und ermöglichen Einkauf mit größtmöglichem Abstand. Das rechtfertigt und erfordert nach meiner Meinung eine differenzierte Betrachtung dieser Betriebe.

 

Die unterschiedliche Bewertung und Handhabung in anderen Bundesländern sei hier ergänzend und unterstützend angeführt. Wir sollten nicht warten, bis die erhobene Klage von Floristenbetrieben eventuell erfolgreich ist. Ich appelliere an Sie, dieser Sondersituation mit Härtefallcharakter Rechnung zu tragen und den Betrieben eine Perspektive für ihre weitere Existenz zu geben.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Ihr

 

 

 

Ulli Hockenberger