Barrierefreiheit in der digitalen Welt

 Die CDU-Landtagsabgeordneten Ulli Hockenberger, Ansgar Mayr und Dr. Albrecht Schütte diskutierten mit dem Forscher des KIT Dr. Thorsten Schwarz, über die Zugänglichkeit digitaler Medien und Inhalte
 Ein Thema, dass in der stetig größer werdenden digitalen Welt immer wichtiger wird, aber noch nicht in allen Bereichen angekommen ist, ist das Thema der Zugänglichkeit von digitalen Informationen für alle.

„Es ist ein Thema das uns alle betrifft“, so Ulli Hockenberger, denn jeder von uns hat die eine oder andere Barriere in der digitalen Welt zu meistern, ob Hürden bei der Bedienung elektronischer Geräte oder der Umgang mit digitalen Inhalten.

„Daher ist es ein essentielles Thema diese digitalen Inhalte korrekt zu erzeugen, so dass Jeder und Jede alle Informationen und Inhalte an die eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten individuell anpassen kann“, betont Dr. Albrecht Schütte. Wenn etwa Texte zur besseren Lesbarkeit vergrößert oder mit anderen Farben, wie z.B. de, „Dark Mode“ bei mobilen Endgeräten kontrastreicher dargestellt werden, oder wenn wir mittels eines Onlineübersetzers Informationen in eine andere Sprache übersetzen lassen, ist es entscheiden, dass die Ausgangsinformation klar und eindeutig ist. Ansgar Mayr führt aus. „Dies ist ein Thema, dass uns heute schon vom Kindergartenalter bis ins hohe Alter permanent begleitet.“ Das betrifft ganz besonders den Bildungsbereich aber auch alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Informationen weitergeben wollen.

 

In der neuen BITV 2.0, der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Bundes ist hierzu vieles geregelt, aber noch nicht für alle Bereiche.

Viele Bereiche, auch Schulen, Hochschulen und privatwirtschaftliche Einrichtungen sind hier noch außen vor. Dies sind aber genau diese Bereiche, die für alle einfach nutzbar gemacht werden sollten.

 

Darauf wollte Dr. Thorsten Schwarz vom KIT aufmerksam machen. Es sei entscheidend ein "Design for all" zu schaffen, so dass in 10 Jahren keiner mehr darüber reden und nachdenken muss, was Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in der digitalen Welt bedeutet.

 

Zusatzinformationen:

Ein großes Manko ist bis heute, dass die "Endnutzer" (Mitarbeiter, Lehrer, etc.) keine Idee davon haben, was zu beachten ist und wie die Zugänglichkeit und Standards umgesetzt werden. Also "wie das gemacht wird".

 

Gesetzliche Grundlagen gibt es einige, aber es mangelt noch an der Umsetzung.

 

- Marrakesch-Vertrag zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für sehbehinderte Personen

http://publications.europa.eu/resource/cellar/f4ad79cc-045d-11e9-adde-01aa75ed71a1.0006.02/DOC_2

 

- die neue BITV 2.0

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/EU-Webseitenrichtlinie/BGG-und-BITV-2-0/Die-neue-BITV-2-0/die-neue-bitv-2-0_node.html

 

- Verweis auf Europäische Norm

https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf

 

- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102