Volksbegehren Artenschutz

Unsere wertvolle Kulturlandschaft, von der Streuobstwiese über den Obstbau bis hin zu den Weinregionen, darf nicht verloren gehen.

 Die bäuerlichen Familienbetriebe und die regionale landwirtschaftliche Produktion im Land müssen erhalten bleiben.

Wir wollen eine reiche Artenvielfalt für ein gutes Leben - miteinander und nicht gegeneinander.

 

Initiative:

 

·      Volksbegehren Artenschutz ist eine Initiative der proBiene – Freies Institut für ökologische Bienenhaltung (Initiatoren David Gerstmeier und Tobias Miltenberger)

·      Die Initiatoren sind Mitglieder bei Bündnis 90/Die Grünen

·      Zum Trägerkreis gehören: NABU BW, BUND BW, Demeter BW, Naturland BW, ÖDP BW, Slow Food Deutschland, AbL BW, Fridays for Future BW, Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, Bodan, Naturata, GLS-Bank und Waschbär

·      Sprecher des Trägerkreises sind: Dr. Brigitte Dahlbender (BUND), Johannes Enssle (NABU), David Gerstmeier (proBiene) und Tobias Miltenberger (proBiene).

 

 

Verfahrensverlauf:

 

·      Das Volksbegehren ist eine aus der Mitte der Bevölkerung initiierte Gesetzesinitiative

·      Die zum Start des Volksbegehrens benötigten 10.000 Unterschriften wurden am 26. Juli 2019 beim Innenministerium vorgelegt. (über 35.000 Unterschriften kamen zusammen)

·      Der Gesetzentwurf wurde vom Innenministerium hinsichtlich seiner Verfassungskonformität geprüft.

·      Am 24. September 2019 hat die freie Unterschriftensammlung begonnen und endet am 23. März 2020

·      Am 18. Oktober 2019 beginnt die amtliche Sammlung und endet am 17. Januar 2020

·      Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (knapp 770.000 Unterschriften) erreicht wird

·      Bei Erfolg wird das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet

·      Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zu, kommt es zur Volksabstimmung (voraussichtlicher Beginn im Herbst 2020). Hier ist eine Zustimmungsquote von 20% der Bevölkerung also 1,5 Mio. Stimmen erforderlich.

 

ð Der Landtag kann den vorliegenden Gesetzentwurf nicht ändern
 

ð Der Landtag hat nur die Möglichkeit der Zustimmung, Ablehnung ohne eigenen Gesetzentwurf oder Ablehnung und Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes

ð Über diesen Gesetzentwurf würde dann ebenfalls im Rahmen der Volksabstimmung abgestimmt

 

 

Bedenken gegen Teile des Gesetzentwurfs bestehen bei:

Fraktionen

·      CDU-Landtagsfraktion,
Landtagsfraktion Grüne,
SPD-Landtagsfraktion (allerdings ist der SPD Landesverband offiziell Unterstützer), FDP/DVP-Landtagsfraktion und wohl auch
AfD-Landtagsfraktion

Verbände (nicht abschließend)

·      Landesnaturschutzverband, Bioland, Ecovin (ökologischer Weinbauverband)

·      Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV), Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV), Erwerbsobstbau, Württembergischer Weinbauverband, Badischer Weinbauverband

·      Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

·      Württembergischer Imkerverband, Badischer Imkerverband

 

ð Zwischenzeitlich haben sich auch frühere Unterstützer des Volksbegehrens von diesem distanziert z.B. Insel Mainau, Brauerei Härle und Vaude

 

 

Kernforderungen des Gesetzentwurfs und Kritik:

 

·       50 % Ökolandbau bis zum Jahr 2035 
=> zu schnelles Wachstum führt zu Preisverfall
=> Absatzmöglichkeiten müssen ebenfalls wachsen, schon jetzt bestehen Absatzprobleme bei Bio-Milch (Marktsättigung)

·       Halbierung des mit Pestiziden belasteten Flächenanteils bis 2025
=> es ist im Detail nicht bekannt, welche Mengen welcher Mittel in Baden-Württemberg derzeit ausgebracht werden, daher Ausgangsbasis gar nicht klar

     => Reduzierung über die Fläche ist nicht zielführend, sondern es sollte eine Reduzierung der Menge erfolgen

     => keine Unterscheidung zw. chemisch-synthetischem und ökologischem Pflanzenschutz

·       Verbot von Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in Naturschutzgebieten
=> alle Pflanzenschutzmittel sind erfasst, auch die aus dem  Bio-Bereich (Kupfer, Schwefel), aber Pflanzenschutz ist unentbehrlich 

     => umfassendes Verbot von Pflanzenschutzmitteln würde die Bewirtschaftung, gerade im Wein- und Obstbau erschweren bzw. unmöglich machen, Betriebe müssten schließen und Kulturlandschaft geht unwiederbringlich verloren z.B. Steillagenweinbau. Insbesondere der Kaiserstuhl, die Ortenau, das Remstal, der Strohmberg und der Kaiserstuhl wären in weiten Teilen betroffen.
=> Ausnahmereglungen greifen nicht, da enormer Verwaltungsaufwand und Zeitverzug

·      Schutz der Streuobstbestände

     => reine Unterschutzstellung nicht zielführend, da Fördermöglichkeiten entfallen, es sind vielmehr Anreize für die Bewirtschaftung notwendig
Imker dürfen Bienenstöcke nicht in Schutzgebieten (z.B. Streuobstbiotopen) aufstellen
=>  Gefahr, dass im Vorfeld der gesetzlichen Unterschutzstellung Rodungen von Streuobstbeständen durch die Eigentümer erfolgen

    

 

ð Einwände gegen die Forderungen sind substanziell und kommen von ganz verschiedenen Bereichen

 

 

Was der CDU-Fraktion wichtig ist:

 

·      Wir wollen mehr Artenschutz erreichen und die biologische Vielfalt im Land erhalten.

·      Vieles, was etwa das Volksbegehren in Bayern gefordert hat, ist in Baden-Württemberg bereits Gesetz.

·      Wir wollen auf Basis einer breiten Faktenlage diskutieren, daher wurde von der CDU-Landtagsfraktion frühzeitig ein Antrag dazu eingebracht.

·      Gespräche mit allen Verbänden (LBV, BLHV, Bioland, Weinbau etc.)

·      Bedenken und Befürchtungen der Landnutzer (bio und konventionell) werden sehr ernst genommen

·      Die bäuerlichen Familienbetriebe und eine regionale landwirtschaftliche Produktion im Land muss erhalten bleiben

·      Unsere wertvolle Kulturlandschaft, von der Streuobstwiese über den Obstbau bis hin zu den Weinregionen, darf nicht verloren gehen

·      Alle Beteiligten und Betroffenen des Volksbegehrens sollten baldmöglichst zu einer Gesprächsrunde eingeladen bzw. soll ein Runder Tisch einberufen werden
=> öffentlicher Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhart und von Ministerpräsident Kretschmann, sowie vom Vorsitzenden des AKrbeitskreises-Ländlicher Raum  Dr. Rapp
=> ebenso Wunsch der bisherigen Gesprächspartner z. B. LBV, Bioland, württembergischer Weinbauverband etc., aber auch NABU

·      Ziel muss sein, eine von allen Akteuren getragene Lösung zu erarbeiten
=> beim Artenschutz muss breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt werden.

·      Wir wollen eine reiche Artenvielfalt für ein gutes Leben - miteinander und nicht gegeneinander.