Gemeinderats- und Kreistagssitzungen als Videokonferenzen möglich

Baden-Württemberg ist damit Vorreiter bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen

 Auch in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Corona-Krise müssen Gemeinderats- und Kreistagssitzungen möglich sein. Baden-Württemberg als erstes Bundesland schafft hier nun eine zusätzliche Handhabe. Mit einer Reform der Gemeindeordnung ermöglichen wir den Gemeinderäten und Kreistagen in Ausnahmesituationen virtuell zu tagen. 

Baden-Württemberg ist Voreiter: Videokonferenzen in Gemeinderäten möglichBaden-Württemberg ist Voreiter: Videokonferenzen in Gemeinderäten möglich
 Als kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion habe ich in meinen Reden vor dem Plenum darauf hingewiesen, dass es erforderlich ist, den Kommunen eine angemessene Handhabe zu geben, um auch in Krisenzeiten rechtssicher und zügig handlungsfähig zu bleiben. Das gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebrachte Gesetz schafft die Voraussetzung für die Durchführung von Beschlüssen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum im Rahmen einer Videokonferenz.

 Gemeinderäte und Kreistage können nun in Ausnahmesituationen im Rahmen virtuell tagen. Die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung erfordern bisher zwingend die persönliche Anwesenheit der Mitglieder bei einer Sitzung. In normalen Zeiten beschließen Gemeinderäte und Kreistage deshalb grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung. Die überragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einerseits für die Bürgerschaft, andererseits für die begleitende und bewertende Berichterstattung in den Medien, ist eine wesentliche Verfahrensbestimmung im kommunalen Verfassungsrecht. Nur so erhalten Bürger und Medien einen Einblick in die kommunale Gremienarbeit. Und nur dadurch werden sie in die Lage versetzt, diese Arbeit aufgrund eigener Erkenntnis zu beurteilen. Zwingend ist deshalb auch, dass die Mitglieder per Bildübertragung an der Sitzung teilnehmen, so dass die Identifikation aller Beteiligten zweifelsfrei möglich ist. Telefonkonferenzen sind also nicht zulässig.

Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird dadurch gewährleistet, dass diese in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen werden. keiner Kommune wird jedoch vorgeschrieben Videokonferenzen zu nutzen, diese sind lediglich eine weitere Vorgehensweise, um Sitzungen in der Gemeinde durchzuführen.  

Das beschlossene Gesetz bietet den Gemeinden und Landkreisen sowie weiteren Gebietskörperschaften eine weitere Alternative in Krisensituationen wie die derzeitige Corona-Pandemie rechtssicher zu tagen und Beschlüsse zu erwirken.