Gemeinderats- und Kreistagssitzungen als Videokonferenzen möglich
Gemeinderäte und Kreistage können nun in Ausnahmesituationen im Rahmen virtuell tagen. Die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung erfordern bisher zwingend die persönliche Anwesenheit der Mitglieder bei einer Sitzung. In normalen Zeiten beschließen Gemeinderäte und Kreistage deshalb grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung. Die überragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einerseits für die Bürgerschaft, andererseits für die begleitende und bewertende Berichterstattung in den Medien, ist eine wesentliche Verfahrensbestimmung im kommunalen Verfassungsrecht. Nur so erhalten Bürger und Medien einen Einblick in die kommunale Gremienarbeit. Und nur dadurch werden sie in die Lage versetzt, diese Arbeit aufgrund eigener Erkenntnis zu beurteilen. Zwingend ist deshalb auch, dass die Mitglieder per Bildübertragung an der Sitzung teilnehmen, so dass die Identifikation aller Beteiligten zweifelsfrei möglich ist. Telefonkonferenzen sind also nicht zulässig.
Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird dadurch gewährleistet, dass diese in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen werden. keiner Kommune wird jedoch vorgeschrieben Videokonferenzen zu nutzen, diese sind lediglich eine weitere Vorgehensweise, um Sitzungen in der Gemeinde durchzuführen.
Das beschlossene Gesetz bietet den Gemeinden und Landkreisen sowie weiteren Gebietskörperschaften eine weitere Alternative in Krisensituationen wie die derzeitige Corona-Pandemie rechtssicher zu tagen und Beschlüsse zu erwirken.