In einem Schreiben an das Finanzministerium hat der CDU-Landtagsabgeordnete Ulli Hockenberger darum gebeten, dass dieses für die Stadt Bruchsal so wichtige Projekt zügig angegangen wird, so dass der Gasthof „Bären“ der Bevölkerung als Gasthof bald wieder zur Verfügung steht. Der „Bären“ sei ein Identifikationspunkt in der Stadt und als bürgerlicher Teil am Schlossensemble prägend, so Hockenberger. Er wurde im Jahre 1840 als „Hetterichsches Bierhaus“ mit Brauerei und Kegelbahn errichtet. In der badischen Revolution von 1848/49 spielte er eine gewichtige Rolle. Dort trafen sich dort die Aktivisten und Unterstützer der badischen Revolution. Allein schon dieser Umstand rechtfertige, dass hier möglichst bald Hand angelegt werde denn durch den Leerstand drohe das Gebäude seinen besonderen Charme zu verlieren.
In ihrer Antwort betont Frau Staatssekretärin Gisela Splett, dass auch ihr ist sehr an der Wiederinbetriebnahme und dem Erhalt des denkmalgeschützten Gasthauses zum Bären gelegen sei. Das Gasthaus zum Bären entspreche aber nicht den aktuellen baulichen und technischen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb. In der Vergangenheit seien Sanierungsarbeiten auf das Notwendigste bei laufendem Betrieb beschränkt worden, da eine Betriebsschließung über mehrere Wochen nicht möglich gewesen wäre. Nachdem der Betrieb im September 2022 eingestellt wurde, hätten die Staatlichen Schlösser und Gärten und das Amt Karlsruhe des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg die Gelegenheit ergriffen, den Gebäudezustand genauer zu untersuchen. Erste Einschätzungen hätten ergeben, dass umfangreiche Sanierungen beim Gebäude und den technischen Anlagen erforderlich seien. Die Gesamtbaukosten hierfür würden grob geschätzt im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen. Eine Maßnahme dieser Größenordnung erfordere neben den zur Durchführung notwendigen Haushaltsmitteln zudem Zeit und Kapazitäten. Daher würden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, auch unter Einbindung der Stadt Bruchsal, wie das mittlerweile leerstehende Gasthaus zum Bären best- und schnellstmöglich saniert und wieder in Betrieb genommen werden könnte. Auch die Vergabe eines Erbbaurechts, mit der Maßgabe der Erhaltung des Gasthauses, werde dabei nicht ausgeschlossen. Sie sei aber zuversichtlich, dass eine gute Lösung für das Gasthaus zum Bären gefunden werden könne.